das lohnt sich gar nicht wenn man das Gerät schon für 120 Euro bekommt
Prima, daß es noch so einen guten Fachhändler gibt!
Tastatur schnell geliefert, getauscht - alles bestens.
Bis zum nächsten Mal! ;)
Netzteil heute angekommen - passt alles und sehr schnelle Lieferung!
Schnelle Lieferung.
Akku passt und klappt. Sehr zu empfehlen .
Netter Kontakt , alles bestens geklappt , Ware top gerne wieder
Danke
Das ist schon der zweite Notebook-Akku den ich mir bei Euch gekauft habe.
Klappte jedes mal wie am Schnürchen.
Unkomplizierte Bestellung und promte Lieferung.
Bin sehr zufrieden.
by R?diger Engel
09/18/2014
Die Ersatztastatur für mein Acer-Notebook ist schnell eingetroffen, Einbau war Dank der Hilfe von IPC Problemlos und ich bin voll zufrieden daß ich mein Gerät nun wieder benutzen kann.
Habe einen Acer-Akku bestellt! Hat prima geklappt, wurde schnell geliefert und funktioniert tadellos! Kann IPC-Computer.de nur weiterempfehlen.
Habe wie schon des Öfteren Ware bestellt. Zuerst per Telefon kurz abgeklärt. Die Antwort war schnell, höfflich und kompetent wie immer. Ab der Bestellung läuft es dann IMMER wie ein Schweizer Uhrwerk ab. Kurz um – perfekt. DANKE!!!
by Antje Schwarz
09/17/2014
Hatte hier ipc-computer.de/notebook… für mein Notebook eine Reparaturpauschale von 299 € gefunden. Dann bekam ich einen Kostenvoranschlag von 572 €, für die gleich Leistung wie in der Liste - Reparatur der Grafikkarte - was sich für mein Gerät nicht mehr lohnte. Das Ende vom Lied war, dass ich 50 € für die Diagnose bezahlen müsste. Damit ist die Liste der Reparaturpauschalen äußerst irreführend! Leider ist Ihre Ausführung so nicht richtig. Wir bieten eine Reparaturpauschale an der vorhanden Grafikkarte für 299,-- Euro an. In Ihrem Falle war die Grafikkarte nicht mehr reparabel, deshalb hätte eine neue Grafikkarte eingebaut werden müssen. Dies war in unserem Angebot auch so ersichtlich. Wenn wir beim Hersteller ein neues Teil besorgen müssen, kann dies natürlich zu höheren Kosten führen. Die Kostenvoranschlagspauschale von 45,00 Euro, die nur bei Ablehung der Reparatur in Anrechnung kommt, wurde von Ihnen bei der Erteilung des Auftrages genehmigt.
gez. Vertriebsleitung